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   BVerwG, 28.12.1959 - I CB 170.59   

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https://dejure.org/1959,2518
BVerwG, 28.12.1959 - I CB 170.59 (https://dejure.org/1959,2518)
BVerwG, Entscheidung vom 28.12.1959 - I CB 170.59 (https://dejure.org/1959,2518)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Dezember 1959 - I CB 170.59 (https://dejure.org/1959,2518)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • ArgeLandentwicklung

    Anordnung; Anordnung eines Flurbereinigungsverfahrens zum Zweck der Aussiedlung; Aufklärung; Aufklärung der Eigentümer; Aussiedlung; Bauland; Bekanntgabe; Bekanntmachung, öffentliche; Einbeziehung in das Flurbereinigungsverfahren; Flurbereinigung; ...

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Flurbereinigung - Anforderungen an die Bekanntmachung eines Flurbereinigungsbeschlusses - Anforderungen an die Aufklärungsversammlung im Hinblick auf die Wirksamkeit des später ergehenden Flurbereinigungsbeschlusses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 03.03.1959 - I C 142.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 28.12.1959 - I CB 170.59
    Zur Auslegung der zweiten Voraussetzung des § 4 Satz 1 FlurbG, daß das Interesse der Beteiligten gegeben sein muß, hat sich der Senat in seinem Urteil vom 3. März 1959 (BVerwGE 8, 197 [BVerwG 03.03.1959 - BVerwG I C 142.56]) bereits geäußert.
  • BVerwG, 13.11.1958 - I C 132.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 28.12.1959 - I CB 170.59
    Wie der Senat in seinem Urteil vom 13. November 1958 - BVerwG I C 132.57 - (NJW 1959 S. 643) ausgesprochen hat, wird der in § 1 FlurbG der Behörde erteilte gesetzliche Auftrag durch verschiedene andere Vorschriften näher umschrieben; die hiernach möglichen Maßnahmen sind Maßnahmen der Flurbereinigung im Sinne des § 1 FlurbG.
  • BVerwG, 14.03.1985 - 5 C 130.83

    Flurbereinigung zur Errichtung eines Prüfgeländes für Kraftfahrzeuge; "Boxberg";

    Zwar stehen die Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Land- und Forstwirtschaft als Hauptanwendungsfall der Flurbereinigung und die Förderung sowohl der allgemeinen Landeskultur als auch der Landentwicklung im Rahmen dieser erweiterten Aufgabenstellung selbständig nebeneinander (s. auch bereits - mit Blick auf die Förderung der allgemeinen Landeskultur - BVerwG, Beschluß vom 28. Dezember 1959 - BVerwG 1 CB 170.59 - <RdL 1960, 166/167>).
  • BVerwG, 09.07.1997 - 11 C 2.97

    Recht der Landwirtschaft - Flurbereinigung, Form und Inhalt der Ladung zur

    Auch die Form der Einladung zu einer Aufklärungsversammlung ist nicht gesetzlich festgelegt (vgl. schon BVerwG, Beschluß vom 28. Dezember 1959 - BVerwG 1 CB 170.59 - Buchholz 424.01 § 4 FlurbG Nr. 2, Beschluß vom 9. Dezember 1992 - BVerwG 11 B 5.92 - Buchholz 424.01 § 5 FlurbG Nr. 2).

    Durch die Rechtsprechung zur Auslegung dieses Begriffs ist geklärt, daß insoweit nicht darauf abzustellen ist, ob der Grundbesitz landwirtschaftlich genutzt wird (vgl. BVerwG, Beschluß vom 28. Dezember 1959, a.a.O., Urteil vom 5. Mai 1983 - BVerwG 5 C 2.81 - Buchholz 424.01 § 87 FlurbG Nr. 7 S. 13).

  • BVerwG, 28.10.1982 - 5 C 46.81

    Anforderungen an die ordnungsgemäße öffentliche Bekanntmachung des

    Für den vorliegenden Fall ergibt sich daraus, daß wegen der nicht ordnungsgemäßen öffentlichen Bekanntmachung eines wesentlichen Bestandteils des entscheidenden Teils des angegriffenen Anordnungsbeschlusses dieser den Klägern gegenüber nicht wirksam bekanntgegeben ist (Beschlüsse vom 28. Dezember 1959 - BVerwG 1 CB 170.59 - [RdL 1960, 166] und 12. April 1978 - BVerwG 5 B 65.76 -).

    In den überwiegenden Fällen dürfte sich ein derartiger Ausspruch ohnehin erübrigen, weil dann, wenn Bekanntmachungsmängel erkennbar werden, die öffentliche Bekanntmachung jederzeit nachgeholt werden kann, mit der Folge, daß die insoweit Betroffenen die nachgeholte Bekanntmachung gegen sich gelten lassen müssen (vgl. den angeführten Beschluß vom 28. Dezember 1959 a.a.O.).

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